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   BFH, 08.09.2005 - V B 21/05   

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https://dejure.org/2005,14298
BFH, 08.09.2005 - V B 21/05 (https://dejure.org/2005,14298)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2005 - V B 21/05 (https://dejure.org/2005,14298)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2005 - V B 21/05 (https://dejure.org/2005,14298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    UStG 1993 § 18 Abs. 8; ; UStDV 1993 § ... 51 Abs. 1; ; UStDV 1993 § 51 Abs. 3; ; UStDV 1993 § 53 Abs. 3 Satz 3; ; UStDV 1993 § 55; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    USt: "im Ausland ansässiger Unternehmer"

  • rechtsportal.de

    USt: "im Ausland ansässiger Unternehmer"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - V B 21/05
    Je nachdem können unterschiedliche Gesichtspunkte den Ausschlag für das Gesamtbild der Verhältnisse haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 69/96, BFHE 182, 296, BStBl II 1997, 447).
  • BFH, 03.04.2000 - VIII B 99/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - V B 21/05
    Hat der BFH über eine Rechtsfrage bereits entschieden, ist darzulegen, welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung und/oder der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 3. April 2000 VIII B 99/99, BFH/NV 2000, 985; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 116 Rz. 33, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.1990 - V R 167/84

    - Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - V B 21/05
    Zweifel hätte der Leistungsempfänger nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095) haben müssen, wenn er --gemessen an einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter-- zu Zweifeln führende tatsächliche Umstände hätte kennen und Zweifel begründende Schlussfolgerungen hätte ziehen müssen.
  • BFH, 25.08.2000 - V B 54/00

    Verfahrensmangel; Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 08.09.2005 - V B 21/05
    Mit solchen Angriffen kann sie im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 25. August 2000 V B 54/00, BFH/NV 2001, 196).
  • BFH, 26.07.2006 - V B 151/05

    Im Ausland ansässiger Unternehmer

    Mit Einwendungen gegen die tatsächliche Würdigung des FG --die die Klägerin insoweit im Kern vorbringt-- kann die Zulassung der Revision deshalb in der Regel nicht erreicht werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331; vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476; vom 8. September 2005 V B 21/05, BFH/NV 2006, 378).
  • BFH, 04.09.2008 - XI B 1/08

    Grundsätzliche Bedeutung: Ansässigkeit einer ausländischen "EU-Gesellschaft", die

    Insoweit wendet sie sich letztlich gegen die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vom FG vorzunehmende Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 17. Oktober 2006 V B 119/05, BFH/NV 2007, 269; vom 26. Juli 2006 V B 151/05, BFH/NV 2007, 113; vom 8. September 2005 V B 21/05, BFH/NV 2006, 378).
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